Fahrtbereiche

In der Seeschifffahrts-Verordnung – SeeSchFVO und in der JachtVO sind vier Fahrtbereiche in der Seefahrt definiert:

 

Fahrtbereich 1

"Watt- oder Tagesfahrt"
Fahrt in Küstennähe und auf geschützten Gewässern, wie Golfen, Buchten, Lagunen, Flußmündungen oder Watten

3 Seemeilen
gemessen von der Küste, das ist vom Festland bzw. von Inseln

Fahrtbereich 2
"Küstenfahrt"
Fahrt zwischen nahegelegenen Häfen entlang der Küste

20 Seemeilen
gemessen von der Küste

Fahrtbereich 3
"Küstennahe Fahrt"
Fahrt in küstennahen Gewässern

200 Seemeilen
gemessen von der Küste

Fahrtbereich 4
"Weltweite Fahrt"
Fahrt, die über den Bereich der küstennahen Fahrt hinausgeht
keine Einschränkung

 

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