Fahrtbereiche
In der Seeschifffahrts-Verordnung – SeeSchFVO und in der JachtVO sind vier Fahrtbereiche in der Seefahrt definiert:
Fahrtbereich 1 |
"Watt- oder Tagesfahrt" |
3 Seemeilen |
Fahrtbereich 2 |
"Küstenfahrt" Fahrt zwischen nahegelegenen Häfen entlang der Küste |
20 Seemeilen |
Fahrtbereich 3 |
"Küstennahe Fahrt" Fahrt in küstennahen Gewässern |
200 Seemeilen |
Fahrtbereich 4 |
"Weltweite Fahrt" Fahrt, die über den Bereich der küstennahen Fahrt hinausgeht |
keine Einschränkung |