Anforderungen (JachtVO)
Zur Theorieprüfung können Sie jederzeit ohne Vorbedingungen antreten.
Zwischen der erfolgreich abgelegten Theorieprüfung und der darauffolgenden Praxisprüfung sind maximal 3 Jahre vorgesehen. Danach verfällt die Theorieprüfung.
Hier eine kurze Übersicht über die Praxis-Erfahrung, die von Ihnen vor Zulassung zur Praxisprüfung nach JachtVO erwartet werden:
Details sind in der JachtVO nachzulesen.
FB1 |
50 Seemeilen 1 Nachtfahrt 1 Nachtansteuerung |
FB2 |
500 Seemeilen 3 Nachtfahrten 3 Nachtansteuerungen |
FB3 |
1500 Seemeilen davon 500sm als Skipper 5 Nachtfahrten 5 Nachtansteuerungen |
FB4 |
3500 Seemeilen davon 1000sm als Skipper 5 Nachtfahrten 5 Nachtansteuerungen |
FB1 |
50 Seemeilen 1 Nachtfahrt 1 Nachtansteuerung |
FB2 |
300 Seemeilen 3 Nachtfahrten 3 Nachtansteuerungen |
FB3 |
1000 Seemeilen davon 250sm als Skipper 5 Nachtfahrten 5 Nachtansteuerungen |
FB4 |
2500 Seemeilen davon 750sm als Skipper 5 Nachtfahrten 5 Nachtansteuerungen |
Weitere Anforderungen:
- Vollendetes 18. Lebensjahr vor der Praxisprüfung FB2,FB3,FB4
- Vollendetes 16. Lebensjahr vor der Praxisprüfung FB1
- Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung
- Nachweis Farbunterscheidungsvermögen
- Erste Hilfe Kurs (16h)