Anforderungen (JachtVO)

Zur Theorieprüfung können Sie jederzeit ohne Vorbedingungen antreten.
Zwischen der erfolgreich abgelegten Theorieprüfung und der darauffolgenden Praxisprüfung sind maximal 3 Jahre vorgesehen. Danach verfällt die Theorieprüfung.

Hier eine kurze Übersicht über die Praxis-Erfahrung, die von Ihnen vor Zulassung zur Praxisprüfung nach JachtVO erwartet werden:

Details sind in der JachtVO nachzulesen.

FB1
50 Seemeilen
1 Nachtfahrt
1 Nachtansteuerung
FB2
500 Seemeilen
3 Nachtfahrten
3 Nachtansteuerungen
FB3
1500 Seemeilen
davon 500sm als Skipper
5 Nachtfahrten
5 Nachtansteuerungen
FB4
3500 Seemeilen
davon 1000sm als Skipper
5 Nachtfahrten
5 Nachtansteuerungen
FB1
50 Seemeilen
1 Nachtfahrt
1 Nachtansteuerung
FB2
300 Seemeilen
3 Nachtfahrten
3 Nachtansteuerungen
FB3
1000 Seemeilen
davon 250sm als Skipper
5 Nachtfahrten
5 Nachtansteuerungen
FB4
2500 Seemeilen
davon 750sm als Skipper
5 Nachtfahrten
5 Nachtansteuerungen

Weitere Anforderungen:

  • Vollendetes 18. Lebensjahr vor der Praxisprüfung FB2,FB3,FB4
  • Vollendetes 16. Lebensjahr vor der Praxisprüfung FB1
  • Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung
  • Nachweis Farbunterscheidungsvermögen
  • Erste Hilfe Kurs (16h)
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